Ihre Rechte als Flugreisender
Wenn mit dem Flug, den Sie gebucht haben, etwas nicht so läuft wie geplant, dann können Sie in vielen Fällen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Um das zu tun, müssen Sie aber Ihre Rechte möglichst genau kennen.
Die Möglichkeiten für private Flugreisende, als Ausgleich für gestrichene Flüge oder für Verspätungen Schadenersatz zu bekommen, sind europaweit geregelt. Die Europäische Union hat sich auf einheitliche Bestimmungen geeinigt, die für alle Airlines mit Sitz in der EU Gültigkeit haben. Darüber hinaus regelt das so genannte Montrealer Abkommen sämtliche Fragen rund um die Entschädigung für Flugausfälle und Verspätungen im internationalen Verkehr.
Grundsätzlich gilt, dass die Passagiere gewisse Verspätungen und somit Abweichungen vom Flugplan tolerieren müssen. Widrige Wetterverhältnisse, Schwierigkeiten bei der Gepäckabfertigung oder technische Probleme können immer wieder einmal dafür sorgen, dass ein Flugzeug eine halbe Stunde oder vielleicht auch eine ganze Stunde verspätet abheben oder landen kann. Wenn es sich jedoch um Verspätungen von etlichen Stunden handelt oder geplante Flüge überhaupt nicht stattfinden, dann können die Passagiere als Ausgleich eine Geldleistung verlangen. Die Höhe dieser Zahlung, zu der die Fluggesellschaften verpflichtet sind, richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Für kurze Inlandsflüge gibt es einer geringere Summe als für Langstreckenflüge von einem Kontinent zum anderen. Als Kurzstrecke gelten Distanzen bis 1.500 Kilometer, von einer Mittelstrecke ist im Bereich zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern die Rede, alle Verbindungen über eine Distanz von mehr 3.500 Kilometern gelten als Langstrecke.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft möglichst zeitnah anmelden. Lassen Sie also nicht erst einige Wochen verstreichen, sondern zeigen Sie den Mangel – also den Flugausfall oder die Verspätung – sofort an. Lassen Sie sich den Eingang Ihrer Schadenersatzforderung zudem unbedingt schriftlich bestätigen.